Abstract

Zusammenfassung Die europäische Wettbewerbspolitik kann auf eine erfolgreiche vierzigjährige Anwendungspraxis zurückblicken. Jedoch hat mit zunehmender Bedeutung der positiven Integration die Ergebnisorientierung in der Wettbewerbspolitik mehr und mehr an Gewicht gewonnen. In einer Vielzahl von Fusions- und Beihilfenentscheidungen läßt sich eine solche Ergebnisorientierung nachweisen. Aus ordnungspolitischer Sicht ist diese Entwicklung nicht ungefährlich, da mit ihr eine erhebliche Politisierung des Entscheidungsverfahrens verbunden ist. Die institutionelle Ausgestaltung der Wettbewerbsaufsicht läßt sich unter institutionenökonomischen und „Public Choice“-Aspekten betrachten. Der Vorteil einer politisch unabhängigen Wettbewerbsaufsicht ist darin zu sehen, daß diese sich ausschließlich auf den Schutz des Wettbewerbs konzentrieren kann. Daher sollten in der Europäischen Union die wettbewerblichen Entscheidungsverfahren durch ein unabhängiges Kartellamt und einen Subventionskontrollrat politikneutral institutionalisiert werden.

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