Abstract

Die Arbeiten an der Gemeinsamen konsolidierten Korperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB gehen weiter. Allerdings dient der am 28. Januar 2016 von der Kommission veroffentlichte Richtlinienentwurf primar der Einschrankung von als unerwunscht angesehenen Steuergestaltungen. Das ursprungliche Ziel der GKKB, die steuerlichen Nachteile fur grenzuberschreitende Geschaftstatigkeiten zu beseitigen, ist in den Hintergrund getreten. Der Entwurf beinhaltet eine allgemeine Missbrauchsvorschrift, Einschrankungen beim Zinsabzug, Regelungen zu hybriden Gestaltungen, eine Switch-over-Clause (Ubergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode), Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung sowie zur Exit-Besteuerung. Viele der vorgeschlagenen Masnahmen weisen eine starke Ubereinstimmung mit den im deutschen Steuerrecht geltenden Normen auf.

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