Abstract

AbstractDie Dauerhaftigkeit von chloridexponierten Stahlbetonbauwerken kann durch Rissbildung erheblich reduziert werden. Durch die Risse können Chloride vergleichsweise rasch zur Bewehrung gelangen und Bewehrungskorrosion initiieren. Daher wird in einschlägigen Regelwerken [1, 2] vorgegeben, bei besonders gefährdeten Bauwerken wie Parkdecks dem Eindringen von Chloriden durch zusätzliche Maßnahmen dauerhaft entgegenzuwirken. Das DBV‐Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen” [3] enthält verschiedene Entwurfsgrundsätze und Ausführungsvarianten zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit. Eine Variante sieht vor, gemäß dem Instandsetzungsprinzip W‐Cl nach RL SIB [4] bzw. dem Verfahren 8.3 nach DIN EN 1504‐9 [5] die Betonoberfläche mit einem rissüberbrückenden Oberflächenschutzsystem (OS) nach abgeschlossener Rissbildung zu verschließen, um eine weitere Chlorid‐ und Feuchtezufuhr zu verhindern und damit den elektrischen Widerstand des Betons zu erhöhen.In einem umfangreichen Experimentalprogramm konnte für die Situation „bewehrungskreuzende Biegerisse” gezeigt werden, dass nach zeitweiser Chloridexposition, wie sie in Parkhäusern über eine Winterperiode im unbeschichteten Zustand zu erwarten ist, durch eine Betonbeschichtung zuvor bereits aktivierte Makroelementströme maßgeblich reduziert bis vollständig gestoppt wurden. Der Erfolg dieser Maßnahme beruht auf dem Anstieg des anodischen Polarisationswiderstands aufgrund von Deckschichtbildung und/oder unzureichendem Nachschub von Chloriden. Der Einfluss der Erhöhung des Elektrolytwiderstands auf das Makrokorrosionselement durch Austrocknung des Betons ist vernachlässigbar. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage nach dem höchstzulässigen Chloridgehalt, der im Beton verbleiben darf, damit auch nach einer Beschichtung keine Bewehrungskorrosion mit standsicherheitsrelevanten Querschnittsverlusten initiiert bzw. aufrecht erhalten wird.

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