Abstract

Abstract Mein Aufsatz will zeigen, wie im Hellenismus und der Kaiserzeit mythische Erzählungen, die sich in öffentlichen Inschriften niedergeschlagen haben, die traditionelle Funktion des Mythos als Begründung für politische und religiöse Institutionen aufrecht erhalten und weiterleben lassen. Eine Inschrift aus Aigai in Kilikien (spätes 2. oder frühes 3. Jh. n.Chr.), welche die Rede des Sophisten Antiochos von Aigai enthält, begründet die enge Bindung dieser Stadt mit Argos, und mithin ihren griechischen Charakter,mit der Gründungdurch Perseus. Eine inschriftlicher Brief der Prytanen von Tlos an ihre Kollegen in Sindyma (TAM II 174, unter Commodus) enthält eine Rede oder einen Traktat eines lokalen Aristokraten, Hieron, der die Beziehungen zwischen den drei Städten Tlos, Sindyma und Pinara aus der mythischen Gründungsgeschichte erklärt und kultische Aitologien und Wundergeschichten anfügt. Das jüngst publizierte mittelhellenistische Epigramm von Halikarnass, „Der Stolz von Halikarnass,“ verbindet die mythische Geschichte von Halikarnass seit der Geburt des Zeus, die sich in kultischen und politischen Institutionen niedergeschlagen hat,mit der literarischen Geschichte der Stadt und unterstreicht ebenso stark wie die beiden späteren Inschriften, wie sehr lokale Identität sich in der „historischen“ Kontinuität seit der mythischen Vorzeit ausdrücken kann, und wie gerne individuelle Städte diese Ansprüche in öffentlichen und monumentalen Inschriften dokumentieren.

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call

Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.