Abstract

In zahlreichen Untersuchungen der letzten Dekade ist gezeigt worden, daß die Ursachen der bilateralen spastischen Zerebralparese zum überwiegenden Teil vor Geburtsbeginn zu suchen sind. Mit Anwendung der bildgebenden Verfahren, vor allem der Kernspintomographie, wird bei zwei Dritteln der betroffenen Kinder eine periventrikuläre Leukomalazie als Ursache der bilateralen spastischen Zerebralparese gefunden. Diese entsteht in der ersten Hälfte des dritten Trimenons, bei reifen Kindern also Wochen vor der Geburt. Hinterläßt eine noch unbekannte Noxe bei reifen Kindern lange vor der Geburt latente Spuren (PVL), die eine spätere Erkrankung erklären, bleibt die Frage, warum soll nicht auch ein Frühgeborenes, das aus ganz anderen Gründen vorzeitig geboren wird, dieselbe Noxe ante partum erlitten haben. Auch bei Frühgeborenen ist die Noxe, die zur PVL führt, nicht erkennbar und muß wohl mit der ersten Hälfte des dritten Trimenons, nicht aber notwendigerweise mit dem Zeitraum der Geburt zusammenfallen. Diese bislang wenig bekannten Zusammenhänge werden sich auf die Haftungsansprüche von Kindern mit Zerebralparese in Zukunft auswirken. Daher ist es an der Zeit, daß sich unsere Gesellschaft des Anspruchs dieser Kinder und deren Eltern auf die Solidarität der Allgemeinheit besinnt und eine Regelung schafft, die diesen Kindern wenigstens einen materiellen Ausgleich für ihre Behinderung ohne langwierige und kostspielige Verfolgung von Haftungsansprüchen bringt.

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