Abstract
Der Einfluss und die Stellung des Völkerrechts in den Verfassungssystemen einiger ost- und Mitteleuropäerfassungssystemen Einiger Ost- und Mitteleuropäischer Transformationsstaaten
Highlights
Die Ereignisse wie die Samtene Revolution in der Tschechoslowakei vor beinahe zwanzig Jahren markierten in den früher sozialistischen Ländern Ostund Mitteleuropas den Anfang ihrer Transformation – eines Prozesses, bei dem sich in einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne tief greifende Veränderungen mit weit reichenden Folgen ereigneten
Diese Meinung wird auch von der Äußerung der Gesetzesmotive[24] zum Regierungsentwurf unterstützt, wonach der Inhalt von Artikel 1 Abschnitt 2 Verfassung "nicht bedeutet", dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen "gleich den Rechtsquellen im formellen Sinne" angewandt werden sollen
Das allgemeine Konzept der Öffnung der Rechtsordnung der Russischen Föderation für die überstaatlichen Rechtssysteme, das in ihre Verfassung aus dem Jahre 1993 eingearbeitet wurde, war eng mit den Idealen des Aufbaus einer demokratischen Gesellschaft nach dem Zerfall der Sowjetunion verbunden
Summary
Die Ereignisse wie die Samtene Revolution in der Tschechoslowakei vor beinahe zwanzig Jahren markierten in den früher sozialistischen Ländern Ostund Mitteleuropas den Anfang ihrer Transformation – eines Prozesses, bei dem sich in einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne tief greifende Veränderungen mit weit reichenden Folgen ereigneten. Die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, und demzufolge die von den einzelnen ost- und mitteleuropäischen Staaten gewählten Modelle für die Verankerung des Völkerrechts divergieren jedoch. Die Verfassungen der damals sozialistischen Staaten schwiegen in der Regel zur Frage der Wirkung der Normen des internationalen Rechts; das Völkerrecht wurde meistens im Rahmen gewisser kompetenzrechtlichen Regeln erwähnt: als Beispiel sei hier die polnische Verfassung von 1952 erwähnt, die keine materielle Norm zur innerstaatlichen Wirkung der völkerrechtlichen Bestimmungen enthielt; das Völkerrecht wurde nur in ihrem Artikel 30 Abschnitt 1 genannt, der dem Staatsrat die Kompetenz zur Ratifikation völkerrechtlicher Verträge zuwies. Es kann noch hinzugefügt werden, dass bei der breiten legislatorischen Verankerung der völkerrechtlichen Normen in den innerstaatlichen Ordnungen der Staaten Ost- und Mitteleuropas insbesondere die völkerrechtlichen Menschenrechtsinstrumente eine markante Rolle spielten.[9] Die von der jeweiligen nationalen Rechtsordnung gewählten Modelle und die darauf basierende Ausgestaltung des Verhältnisses des innerstaatlichen Rechts gegenüber den überstaatlichen Rechtssystemen in den ost- und mitteleuropäischen Staaten divergiert
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