Abstract

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Anspruch von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten soweit wie möglich autonom zu regeln und auf die dafür erforderlichen barrierefreien Informationen zugreifen zu können. Am Beispiel des Testats des Wirtschaftsprüfers wird untersucht, wie sich dieser Anspruch konkret gestaltet, welche rechtliche Auflagen sich damit für öffentliche und gemeinnützige Unternehmen verbinden und welche Folgen - Negation völkerrechtlicher Verpflichtungen oder Ausweitung der Erwartungslücke - daraus erwachsen.

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