Abstract

HintergrundMedizinisches Personal hat ein arbeitsbedingtes Risiko für eine Infektion mit dem „severe acute respiratory syndrome coronavirus 2“ (SARS-CoV‑2) und kann COVID‑19 auf Patienten übertragen. Bei der zugehörigen Berufskrankheit handelt es sich um die BK 3101.FragestellungHäufigkeit von Verdachtsmeldungen berufsbedingter SARS-CoV-2-Infektionen und anerkannter COVID-19-Berufskrankheiten, Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Anzeigepflichten des Arztes.Material und MethodenSelektive Literaturrecherche unter besonderer Berücksichtigung von Daten der Unfallversicherungsträger zu arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionen des medizinischen Personals.ErgebnisseDie SARS-CoV-2-Pandemie stellt sich auch als Herausforderung der Arbeitsmedizin und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) dar. In den letzten Monaten wurden bei den Unfallversicherungsträgern im Zusammenhang mit COVID-19 vermehrt Verdachtsfälle einer Berufskrankheit (BK 3101) sowie eine steigende Zahl von Arbeitsunfallmeldungen registriert. Der ÖGD bearbeitet die Meldungen gemäß dem IfSG und koordiniert die Kontaktpersonennachverfolgung.SchlussfolgerungenArbeitsbedingte SARS-CoV-2-Infektionen geben Anlass zur Sorge. Die Meldedaten der Unfallversicherungsträger belegen hohe Fallzahlen. Präventive Maßnahmen, z. B. das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und COVID-19-Impfungen, reduzieren sowohl das Infektionsrisiko der Beschäftigten signifikant als auch das Risiko einer nosokomialen Übertragung auf die Patienten.

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