Abstract

Den Autoren ist wiederum für die Zusammenstellung der Ergebnisse der Begutachtung einer großen ärztlichen Schlichtungsstelle zu danken, die an anderer Stelle bereits für die Mammareduktionsplastiken geschildert wurden. Nachdem es sich bei der Mamma-Augmentation in den allermeisten Fällen nach Einschätzung der Kostenträger um eine nicht im Sinne des SGB V als medizinisch indiziert anzusehende Operation handelt, die Kosten von den Patienten selbst zu tragen sind, sind naturgemäß auch die Anforderungen an die präoperative Aufklärung und die gesamte perioperative Behandlungsführung deutlich höher anzusiedeln als bei einer Reduktionsplastik. Bekanntlich sollen die Verfahren bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern her dazu dienen, unnötige Gerichtsverfahren abzuwenden. Sie sollen vor dem langwierigen Beschreiten des juristischen Weges somit auch unberechtigte Vorwürfe von Patienten ausräumen, oder aber berechtigte Anschuldigungen herausfiltern. Für viele beteiligte Kollegen ist es allerdings häufig nicht klar, dass das Verfahren auf der Freiwilligkeit beider Parteien beruht. Nur wenn beide Parteien einverstanden sind, kann der Begutachtung Prozess bei den Schlichtungsstellen in Gang gesetzt werden. In der vorliegenden Arbeit stellen die Verfasser fest, dass die Beschwerdehäufigkeit und die Feststellung von fehlerhaftem Verhalten der Ärzte nach Mamma Augmentationsplastiken mit 44 % fast doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt bei anderen Operationen. Immerhin hatten bei 29 Fällen mit Haftungsanspruch die Gutachter Mängel bei der Operationsplanung und Operationsdurchführung gesehen. Dabei wurden besonders häufig mit 72 % die Art der Operationsplanung und mit 45 % die Schnittführung bemängelt. Es bleibt in der Arbeit etwas unklar, was genau als falsche Präparation einer Implantattasche oder als falsche Operationsmethode von den jeweiligen Gutachtern gesehen wurde. Auch ist es nicht klar, was genau ein „Nahtfehler“ ist. Ebenso lässt sich nur schwer nachvollziehen, warum ein unschönes Ergebnis oder eine unschöne Narbenbildung als fehlerhaft eingestuft wurden, da es sich dabei ja eher um die Problematik eines Werksvertrages handeln dürfte. Interessant ist jedenfalls die Tatsache, dass das Auftreten von Infektionen bei dieser Schlichtungsstelle nur eine marginale Rolle gespielt zu haben scheint. Gerade dieser Punkt ist aber häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren, dass für Patienten naheliegt, beim Auftreten von Infektionen Ursachen für die vermutete Hygienefehler bei der Operation selbst zu suchen. Sowohl für die akute perioperative Phase als auch für den späteren Langzeitverlauf sind Infektionen nach Mamma-Augmentationsplastiken, ferner auch ein dadurch vermutete Zusammenhang mit Kapselkontrakturen, in der Literatur häufige Ursache der Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt [1,] [2].

Full Text
Published version (Free)

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call