Abstract

Im Herbst und Winter 2020/2021 wird der Umgang mit Fällen einer vermuteten oder nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion die bereits durch die bekannten saisonalen Virusinfektionen (u. a. RSV [respiratory syncytial virus] oder Influenzavirus) oft über die Grenzen hinaus belasteten Kinder- und Jugendkliniken hinsichtlich Isolierung oder Kohortierung vor erhebliche zusätzliche Herausforderungen stellen. Dies wird zu Engpässen in der Versorgung nicht nur der akut kranken Kinder, sondern mutmaßlich auch vieler anderer Patientenpopulationen führen. Daher müssen pragmatische, aber gleichwohl krankenhaushygienisch vertretbare Lösungsansätze vorbereitet werden. Die hier erarbeitete Stellungnahme soll den Kinderkliniken Hilfestellung für die Entscheidungsfindung geben. Diese orientiert sich im Wesentlichen an der Inzidenz von SARS-CoV‑2 im Kreis bzw. im Einzugsgebiet. Ist die Inzidenz niedrig (kumulative Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: <25/100.000) oder mittelhoch (25–50/100.000), erfolgt die Diagnostik unter Standardhygienebedingungen und die Kohortierung je nach Erreger oder Symptomatik. Ist die Inzidenz der Neuerkrankungen in der Region hoch (>50/100.000), erfolgt die Diagnostik unter entsprechenden, vom RKI vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen mit nachfolgender Isolierung bzw. Kohortierung der Patienten. Die vorgeschlagenen Grenzwerte können nach Maßgabe der Gesundheitsbehörde variieren. Bei überschrittener Aufnahmekapazität oder Versorgungsengpässen ist im Einzelfall die akute Notwendigkeit einer medizinischen Notfallversorgung prioritär, was vorübergehend ein weniger striktes Isolierungsregime erfordern kann.

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