Abstract

Der Beitrag gilt der Tradition und Diskussion des vom Bundesverfassungsgericht formulierten „Rechts auf (schulische) Bildung“. Von Formulierungen des Menschenrechts auf Bildung in der französischen Revolution aus wird gezeigt, wie dabei, auch gegen eine egalitaristische Perspektive, dieses Recht immer nur in der Einheit von Egalität und Differenz formuliert war, auf der Basis von „Elementarbildung“ als Ermöglichung allen weiteren, separierenden, Lernens. Für alle Lernenden gleich gilt die Schulpflicht und die Beschulung in separierenden Bildungssystemen. Seit dem 20. Jahrhundert wird für das Bildungssystem über den Ausgleich von Bildungsbenachteiligung, bei fortdauernder Ungleichheit, politisch gestritten; in der Erziehungsphilosophie ist bis heute kontrovers, was Bildungsgerechtigkeit und die Einlösung des Rechts auf Bildung bedeuten.

Full Text
Published version (Free)

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call