Abstract

ZusammenfassungDie Arbeit beschreibt die Behandlung von Böschungsproblemen im Festgesteinstagbau unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Österreich. Nach einer kurzen Einführung in die Unterschiede von Tagbau- und anderen Böschungen werden die in Österreich geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe besprochen. Es wird gezeigt, dass mit Ausnahme der Arbeitssicherheit im Bergbau (Arbeitsinspektorat) die Genehmigung, Planung und Aufsicht der Rohstoffgewinnung, je nach abgebautem Mineral, in den Kompetenzbereich verschiedener Bundes- und Landesbehörden fällt. Dies kann zu unterschiedlichen Interpretationen und Vorgehensweisen und zu Konflikten führen. In weiterer Folge wird die Vorgehensweise bei der Planung von Tagbauböschungen und der Durchführung und Überwachung der Tagbauarbeiten in den Böschungen besprochen. Das Hauptaugenmerk gilt der Beurteilung der Standsicherheit der Böschungen, d. h. der Beurteilung der regionalen und lokalen Standsicherheit der Böschungen und dem Umgang mit den gravitativen Gefahren beim Tagbaubetrieb, nämlich dem Versagen von Böschungen und dem Steinfall. Die Vorgehensweise die sich über viele Jahre als erfolgreich erwiesen hat beruht auf einem auf Beobachtungen basierenden betrieblichen Überwachungs‑, Genehmigungs- und Berichtssystem. Ausgangspunkt ist die Planung der Lösearbeit, die überwiegend durch Sprengen erfolgt, der Beurteilung des Zustandes der Etagenböschung nach der Sprengung und, wo erforderlich, der Festlegung korrektiver Maßnahmen zur Minimierung etwaiger gravitativer Gefahren, die durch die Lösearbeit entstanden sind. Die Beseitigung der identifizierten gravitativen Gefahren ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Regelbetriebs im betroffenen Tagbaubereich. Diese Vorgehensweise ist zeitnah und erfordert erfahrenes Tagbaupersonal. Sie hat sich als erfolgreich erwiesen. Mit der Einführung der Tagbauarbeitenverordnung (TAV) wurde vonseiten des Arbeitsinspektorates eine formalistische Herangehensweise eingeführt, welche auf einem starren Gefahrenbereichskonzept aufbaut. Dies hat insbesondere beim Tagbau in steilem Gelände zu zahlreichen Problemen geführt. Betreffend die Beurteilung der Standsicherheit von Tagbauböschungen wird vonseiten des Arbeitsinspektorats die Beurteilung nach dem EC‑7 für geotechnische Entwürfe, Berechnungen und Bemessungen urgiert. Der letzte Abschnitt dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Anwendung des EC‑7 auf Festgesteinsböschungen im Tagbau. Es wird gezeigt, dass unter den Rahmenbedingungen des Festgesteinstagbaus im alpinen Gelände die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht oder nur in unzureichendem Maße gegeben sind. Gründe dafür sind die zahlreichen Diskontinuitäten und deren Variation über kurze Entfernungen, die komplexe Tektonik sowie die Schwierigkeiten bei der zuverlässigen Quantifizierung der Gebirgsparameter. Anstelle wird vorgeschlagen die im EC‑7 angesprochene beobachtungsbasierte Methode bei der Behandlung der Böschungsproblematik im alpinen Festgesteinstagbau anzuwenden. Diese erscheint für die geotechnische Situation im Tagbau besser geeignet da die sich ändernden Bedingungen zeitnah in der kurz- und langfristigen Planung und beim täglichen Betrieb besser berücksichtigt werden können.

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