Abstract

ZusammenfassungSeit September 2023 liegt die neue S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“ vor, die die „alte“ S1-Leitlinie ersetzt. Detaillierte Empfehlungen zu vielfältigen Aspekten der Diagnostik, Therapien und Komorbiditäten sowie zu psychosozialen Aspekten der Epilepsie wurden im Rahmen einer strukturierten Konsensusfindung von einer repräsentativen, multiprofessionellen Leitliniengruppe mit 66 Mitgliedern erarbeitet und abgestimmt. Die methodische Vorgehensweise bei der Entwicklung dieser Leitlinie und deren Dokumentation folgte dem Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur „Erstellung des Leitlinienreports für für Autor*innen von S2k, S2e und S3-Leitlinien“ und „AWMF-Regelwerk Leitlinien 2.0“ z. B. hinsichtlich der Graduierung der Empfehlungsstärke und der Konsensstärke. Transparenz hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte ist eine wichtige Voraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit von Leitlinien und damit auch für deren Akzeptanz. Potenzielle Interessenkonflikte und dadurch bedingte Einschränkungen in der Mitarbeit an der Leitlinienentwicklung sind im Leitlinienreport detailliert dokumentiert. Die Leitlinie wurde durch die DGN und AWMF begutachtet und durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften verabschiedet. Der Anspruch der Leitlinie, die medizinische Versorgung von Menschen mit Epilepsie zu verbessern, setzt voraus, dass diese dem Adressatenkreis bekannt ist. Hierzu wurde bzw. wird die Leitlinie auf den Internetseiten der AWMF, Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE), DGN und anderer Fachgesellschaften veröffentlicht. Von der DGfE wurde die Kampagne „Wegweiser Epilepsie“ mit Videoclips und Textbeiträgen auf der Homepage der Fachgesellschaft umgesetzt, um die Leitlinie gegenüber einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

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