Abstract

A combination of allogeneic and autologous bone transplants is frequently used for the biological reconstruction of bone defects. Autologous bone transplants can be used either in the form of structural or cancellous bone transplants. The osteogenic potential of autologous cancellous bone is well-known and is still the gold standard with respect to osteoinduction and remodelling. Structural transplants, such as fibular and tricortical iliac crest grafts can be transplanted either free, i.e. non-vascularized or vascularized with anastomosed vessels. Allogeneic bone transplants can be used in a spongiose or structural form. In revision endoprosthetics the use of allogeneic bone transplants has essentially been reduced to impaction grafting, due to the introduction of trabecular metal as a permanently stable substitute. Allogeneic transplants have been restricted due to 3D-printing and the associated individually adapted reconstruction. In individual cases combined reconstruction consisting of allograft and endoprosthesis provide the advantage of safe load transmission and permanent reconstruction by the endoprosthesis and the possibility of soft tissue insertion of the allograft.

Highlights

  • Eine Ausnahmesituation bilden sog. kombinierte allogene und endoprothetische Rekonstruktionen, die bei bestimmten Indikationen hervorragende Ergebnisse erwarten lassen, allerdings durch den vermehrten Aufwand mit einer deutlichen Kostensteigerung einhergehen

  • Homologe Strut-Grafts werden in der Regel mit Cerclagen fixiert, können jedoch auch mittels Schraubenosteosynthese stabil verankert werden

  • Voraussetzung für einen guten Heilungserfolg ist die exakte Anpassung des Transplantates an den Knochendefekt, um an den Kontaktstellen den Durchbau zu beschleunigen

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Summary

Geschichte und gesetzliche Rahmenbedingungen

Versuche der Anwendung von autologem, allogenem oder gar xenogenem Material reichen bis in die Antike zurück. Beginnend mit einer EU-Direktive 2004/23 und zahlreichen weiteren EU-Beschlüssen und nationalen Gesetzgebungen wurde die gesetzliche Handhabe betreffend Knochen und anderer Gewebe in den folgenden Jahren beschlossen. Allerdings werden zu keinem Zeitpunkt Studien über die Qualität von Sterilisationsmaßnahmen oder klinische Wirksamkeit der Produkte verlangt. Bei deutschen Gewebebanken und Import nach Deutschland wird (außer bei sehr lange bestehenden deutschen Einrichtungen, die gesetzliche Übergangsregeln nutzen konnten) sehr wohl ein solcher Nachweis im Sinne einer Arzneimittelzulassung verlangt. Da durch die neuen Vorgaben die Kosten neben den legistischen Anforderungen explodierten, können diese derzeit nicht auf breiter Front durch das Gesundheitssystem getragen werden. In der größten Langzeitstudie von Mankin et al [5] wurde festgehalten, dass die häufigsten Komplikationen in den ersten 3 Jahren nach Implantation auftraten. Die einzige Studie, die diese Rekonstruktionsform über 20 Jahre nachuntersucht hat, stammt von Oglivie (2009) und zeigte hingegen, dass Komplikationen nach

Befasste Behörde
Osteoartikuläre Defekte Inkomplett
Geschlossene kavitäre Defekte
Offene kavitäre Defekte
Inkomplette interkaläre Defekte
Komplette interkaläre Knochendefekte
Inkomplette osteoartikuläre Defekte
Komplette osteoartikuläre Defekte
Kombinierte allogene endoprothetische Rekonstruktionen
Einhaltung ethischer Richtlinien
Literatur
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