Abstract

Behandlungen in einem Krankenhaus unterscheiden sich von Behandlungen in einer Rehabilitationsklinik rechtlich dadurch, dass den Patienten im Krankenhaus jederzeitige Hilfe durch Ärzte und anderes qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen muss – in der Rehabilitationsklinik hingegen nicht. Seit der Abfassung der zugehörigen Sozialgesetze vor über 30 Jahren werden mehr akutmedizinische Interventionen durchgeführt und die Zahl der Älteren in der Bevölkerung hat zugenommen. Infolgedessen sind Patienten heute älter und multimorbider und dadurch komplikationsgefährdeter. Dies gilt insbesondere für die postakute neurologische Versorgung. Deswegen sind die ursprünglichen Rahmenkonzepte für neurologische Rehabilitationsbehandlung fragwürdig geworden. Wir untersuchten daher prospektiv, wie häufig Patienten in der neurologischen Anschlussrehabilitation akute Komplikationen entwickelten und sofortiger Hilfe durch qualifiziertes Personal bedurften. Wir fanden unter 759 innerhalb einer sechsmonatigen Beobachtungsperiode behandelten Patienten 602 krankenhausmedizinische Komplikationen (Stürze, akute Harnwegsinfekte, Fieber anderer Art, Clostridium-difficile-Diarrhöen, Pneumonien, respiratorische Insuffizienz, Septitiden, epileptische Anfälle und Herzrhythmusstörungen). Insgesamt musste so in der untersuchten Einrichtung im Mittel mehr als dreimal pro Tag akutmedizinisch interveniert werden. Wir schlussfolgern, dass neurologische Anschlussrehabilitation dem bisherigen sozialgesetzlichen Rahmen entwachsen ist und Krankenhausbehandlung umfasst.

Highlights

  • Im Beobachtungszeitraum traten 602 Ereignisse auf, die unmittelbarer ärztlicher Abklärung bedurften (

  • Treatment in hospitals differs from treatment in rehabilitation centers from a legal perspective because German law mandates that in hospitals physicians and other qualified personnel must be on duty at all times

  • This is not required for inpatient rehabilitation centers

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Summary

Der Nervenarzt

Aufgabe von Krankenhäusern ist, Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen und ihre Verschlimmerung zu verhüten. Danach haben selbsthilfeeingeschränkte Patienten mit Erholungschancen Anspruch auf eine Anschlussrehabilitation in einer neurologischen Rehabilitationsklinik. Im Gegensatz zur meist in Krankenhaussettings durchgeführten Frührehabilitation gilt in der weiteren postakuten Versorgung, in der Anschlussrehabilitation, bis heute noch die erwähnte sozialgesetzliche Vorgabe, dass diese Rehabilitationskliniken nicht jederzeitig ärztliches und anderes qualifiziertes Personal vorhalten müssen. Die Zahl der über 67-Jährigen ist heute doppelt so hoch wie vor 30 Jahren (16 gegenüber 8,4 Mio.; [13]). Und die heutige anteilige Lebenszeit mit Multimorbidität ist mehr als doppelt so hoch wie damals (30 % gegenüber 15 %; [14]). Deswegen untersuchten wir an einer großen neurologischen Rehabilitationsklinik, wie häufig trotz systematischer Maßnahmen zur Komplikationsabwendung [5] unerwartete und jederzeitige ärztliche Interventionen nötig werden und damit sozialgesetzlich Kriterien gegeben sind, die Krankenhausbehandlung definieren

Definitionen und Operationalisierung
Statistische Analyse
Charakteristika der untersuchten Patientenkohorte
Häufigkeit und Art der auftretenden Ereignisse
Multiple Sklerose
Psychomotorische Unruhe
Nicht dokumentiert
Einhaltung ethischer Richtlinien
Literatur
Mit älteren Menschen kommunizieren
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