Abstract

Ehe und Familie bilden eine grundlegende Einheit für die private und soziale Existenz des Einzelnen. Als Rechtsinstitute erfordern sie zudem die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber. Die Institution Ehe und Familie ist daher ein Produkt der Rechts- und Kulturgeschichte einer Gesellschaft und verkörpert die sozialphilosophischen Werturteile der jeweiligen Zeit, die sich in den Verfassungsnormen und ihrem Wertesystem widerspiegeln. Art. 36 Abs. 1 KV liegt eine komplexe normative Struktur zugrunde. Er verkörpert ein Grundrecht auf die freie Gestaltung des eigenen Ehe- und Familienlebens, gewährleistet die Ehe und Familie als Institut und ist zugleich eine objektv-rechtliche Wertentscheidung. Da der Bereich der Ehe- und Familie stark vom gesellschaftlichen Wandel beeinflusst wird, bezieht sich eine verfassungsrechtliche Betrachtung von Art. 36 Abs. 1 KV auch auf das Verhältnis zwischen gesellschaftlichem Wandel und Verfassung. Das gegenwärtige Ehe- und Familienrecht ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen Kompromisses, der durch verschiedene Faktoren beschleunigt oder verzögert wird. Führen gesellschaftliche Veränderungen zu Verschiebungen des gesellschaftlichen Wertekonsens, stellt sich die Frage, wie die Verfassung und die Verfassungsgerichte darauf reagieren können. Dieser Artikel untersucht die normative Bedeutung und Entwicklung von Artikel 36 Absatz 1 KV im Kontext des dynamischen sozialen Wandels der koreanischen Gesellschaft.

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