- Research Article
1
- 10.1007/s41972-023-00222-z
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00219-8
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00217-w
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00218-9
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Marianne Leitsmann + 8 more
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00221-0
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Franz Fischl
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00220-1
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Konstanze Plett
ZusammenfassungIm Mai 2021 wurde mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein neuer Paragraf in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, dessen Ziel es ist, das Selbstbestimmungsrecht auch von Kindern in Bezug auf ihre geschlechtliche Identität zu schützen. Medizinische Behandlungen, die „das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzupassen“ zur einzigen Folge haben, sollen ohne Einwilligung des Kindes nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn die Behandlung nicht bis zur Einwilligungsfähigkeit des Kindes aufgeschoben werden kann. Die komplizierten Ausnahmeregelungen werden im Kontext der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes näher dargestellt. Dabei wird das Augenmerk auch darauf gerichtet, was von Mediziner_innen zu beachten ist.
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00207-y
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00216-x
- Nov 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Frank-Michael Köhn + 1 more
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00215-y
- Oct 20, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Julia Wolfesberger
- Research Article
- 10.1007/s41972-023-00210-3
- Sep 1, 2023
- Journal für Urologie und Urogynäkologie/Österreich
- Susanne Deininger + 2 more
ZusammenfassungIn der Primärdiagnostik von Hodentumoren ist der konventionelle Ultraschall weiterhin Standard. Dieser zeigte in der Indikation eine gute Sensitivität und Spezifität und ist außerdem universell verfügbar und günstig in der Anwendung. Durch Hinzunahme von Ultraschallkontrastmittel oder Elastographie kann die Genauigkeit noch verbessert werden. Insbesondere kleine Läsionen sind mittels Ultraschall zumeist nicht endgültig einzuschätzen. Die Bedeutung der MRT in der Diagnostik von unklaren Hodenläsionen ist weiterhin unklar. Durch die Anwendung von Kontrastmittel und verschiedenen Phasen erwartet man sich einen Zugewinn an diagnostischen Informationen. Normales Hodengewebe, benigne und maligne Hodenläsionen weisen in der MRT unterschiedliches Kontrastmittelenhancement auf. Durch diffusionsgewichtete Sequenzen (DWI) kann die Korrektheit der MRT weiter gesteigert werden. Jedoch fehlen evidenzbasierte standardisierte MRT-Protokolle zur Untersuchung von unklaren Hodenläsionen. Eine eigene retrospektive multizentrische Studie [1] zeigte eine Sensitivität von 85,7 % bei einer Spezifität von 72,8 % für die MRT in der Diagnostik unklarer Hodenläsionen. Es zeigte sich jedoch, dass sich der/die Radiologe/In in bis zu 20 % nicht auf einen Befund festlegen konnte. Dann bleiben weiterhin nur die operative Freilegung und histologische Sicherung. Daneben zeigte sich, dass benigne Läsionen signifikant kleiner sind als maligne. Auch aus der Literatur ist bekannt, dass tastbare Läsionen zumeist maligne sind, während zufällig entdeckte, kleinere Läsionen eher benigner Natur sind. Sowohl MRT als auch Ultraschall sind gut in der Lage, die Größe von malignen Tumoren einzuschätzen, dies kann die Planung einer hodenerhaltenden Operation erleichtern.