Abstract
Die Patientenverfügung enthält die Wünsche des Patienten[1] bezüglich seiner medizinischen Behandlung für den Fall, dass er selbst dazu nicht mehr in der Lage wird, z.B. aufgrund von Bewusstlosigkeit, sie selbst zu äußern. Diese Art der Willenserklärung ist in den deutschsprachigen Ländern gesetzlich geregelt, während es in Polen noch keine klare Rechtsgrundlage in diesem Bereich gibt. Zweifellos sind Patientenverfügungen Gegenstand zahlreicher Diskussionen unter Ärzten, Juristen und Bioethikern sowie wissenschaftlicher Abhandlungen. Wegen rechtlicher und kultureller Unterschiede zwischen Polen und deutschsprachigen Ländern können sie jedoch auch ein sehr interessanter Gegenstand sprachwissenschaftlicher Forschung sein. In diesem Artikel werden die österreichischen und deutschen Patientenverfügungen der übersetzungsorientierten Textanalyse nach Christiane Nord unterzogen, um auf ihre Eigenschaften aufmerksam zu machen, welche die Entscheidungen der Übersetzer bei ihrem Übersetzen ins Polnische beeinflussen können. [1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
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