So wurde im Fall Spiess-Hegglin die Gewinnherausgabe berechnet

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Hohe Wellen hatte im Januar 2025 der Entscheid des Kantonsgerichts Zug geworfen, der die Ringier AG verpflichtete, Jolanda Spiess-Hegglin einen Gewinn von CHF 309’531.00 zuzüglich Zinsen herauszugeben, dies für vier im «Blick», «Blick am Abend» und auf «Blick Online» publizierte Artikel rund um die landesweit bekannt gewordene Zuger Landammannfeier. Der Entscheid, den medialex in der Ausgabe 01/2025 besprochen hat, kam für das Autorenteam nicht überraschend, denn das Bundesgericht habe die Richtung dafür vorgegeben. Der nachfolgende Beitrag zeigt detailliert auf, wie das Kantonsgericht Zug den Nettogewinn für die erwähnten vier Artikel berechnet hat. Obwohl der Entscheid nicht rechtskräftig sei, komme ihm in mehrerer Hinsicht Signalwirkung zu. Der Entscheid mache deutlich, dass bei gewissen widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzungen im Einzelfall handfeste finanzielle Folgen drohten. Er zeige konkret, wie die Gewinnherausgabe berechnet werden könne, aber auch, wie aufwändig und teuer das medienrechtliche Vorgehen sei. Insofern helfe der Entscheid vor allem Medienopfern, die sich diesen Aufwand leisten und die Prozessrisiken eingehen könnten.

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