Abstract

AbstractQualitätsanforderungen für oberirdische Binnengewässer zum Schutz vor gefährlichen Stoffen werden in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage einer von Bund und Ländern aufgestellten Konzeption erarbeitet. Die Qualitätsanforderungen werden als Zielvorgaben bezeichnet, um deutlich zu machen, daß es sich hierbei um Orientierungswerte und nicht um rechtlich verbindliche Grenzwerte handelt. Im internationalen Vergleich von Qualitätsanforderungen für Oberflächengewässer wird deutlich, daß die Zielvorgaben insgesamt ein hohes Schutzniveau gewährleisten: Bei Einhaltung der Zielwerte kann nach dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, daß eine Einschränkung von Nutzungen wie die Nutzung der Trinkwasserversorgung oder eine Gefährdung der aquatischen Lebensgemeinschaften nicht erfolgt. Ein Vergleich von Gewässerzustandsdaten mit den Zielvorgaben zeigt einerseits, für welche gefährlichen Stoffe ein Bedarf zur weiteren Reduzierung von Stoffeinträgen besteht; andererseits wird aber auch deutlich, daß für eine Reihe von Schadstoffen derzeit keine schädlichen Auswirkungen auf die Gewässerqualität zu befürchten sind.Eine weitergehende Differenzierung des aquatischen Gefährdungspotentials vor Schadstoffen erlaubt ein auf dem Zielvorgabenansatz aufbauendes Gewässergüteklassifizierungssystem, das in seinen Grundzügen vorgestellt und mit Anwendungsbeispielen erläutert wird.

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