Abstract

HintergrundAusgehend von einem aktuellen Warnhinweis der Arzneimittelbehörden über eine erhöhte Suizidalität bei Einnahme hormoneller Kontrazeptiva werden in diesem Artikel die juristischen Konsequenzen der Umsetzung von neuen, aus klinischen Studien gewonnenen Erkenntnissen in geänderte Inhalte von ärztlichen Aufklärungsgesprächen diskutiert.Methode und ErgebnisseDie nach § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebotene ärztliche Aufklärung verlangt grundsätzlich auch die Erwähnung seltener Arzneimittelwirkungen durch den behandelnden Arzt, sollten die verordneten Medikamente im Einzelfall schwerwiegende medizinische Folgen nach sich ziehen. Die Vorschrift sieht eine Aufklärungsverpflichtung des Behandelnden nicht nur bei kurativen, sondern auch bei ausschließlich präventiven Behandlungsmaßnahmen vor. In dieser Arbeit weisen wir auf die wissenschaftliche Evidenzlage von klinischen Studienergebnissen als der entscheidenden Vorbedingung für die Implementierung von geänderten Praktiken bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer haftungsausschließenden Selbstbestimmungsaufklärung nach § 630e BGB hin. Zugleich werden die Auswirkungen einer Ergänzung der Gebrauchs- bzw. Fachinformationen für Arzneimittel auf den Umfang der Aufklärungspflichten des im individuellen Fall verordnenden Arztes thematisiert. Im Besonderen wird das Verhältnis von ärztlichen Aufklärungspflichten im individuellen Aufklärungsfall zu den generalisierten Informationsgegebenheiten nach § 11 bzw. § 11a Arzneimittelgesetz hervorgehoben.DiskussionAktuelle Warnhinweise der Arzneimittelbehörden in Form von Rote-Hand-Briefen haben nicht zwingend juristische Konsequenzen für die Inhalte von ärztlichen Aufklärungsgesprächen.

Highlights

  • Based on a recent warning from the drug authorities about increased suicidality among users of hormonal contraceptives, this article discusses the legal consequences of translating novel findings from clinical trials into altered contents of gaining informed consent during the medical consultation

  • We focus on the relationship between the obligations for the physician prescribing oral contraceptives on an individual case and the generalized information conditions according to § 11 and § 11a German Medicinal Products Act

  • Svendal G, Berk M, Pasco JA et al (2012) The use of hormonal contraceptive agents and mood disorders in women

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Summary

Warnhinweises über unerwünschte

Aktueller Warnhinweis für ein erhöhtes Suizidrisiko bei Anwendung hormoneller Kontrazeptiva. Obgleich die Arzneimittelinformation zwar einschränkend einen Kausalzusammenhang zwischen der Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva und einem Anstieg der Suizidrate nicht für eindeutig bewiesen hält, soll aber der ähnlich gelagerte Zusammenhang mit einer erhöhten Depressivität eine solche Vermutung nahelegen. Aus Daten des von 1999–2004 durchgeführten National Health and Nutrition Examination Survey fanden Cheslack-Postava und Kollegen bei 1105 Studienteilnehmerinnen keine statistisch signifikanten Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen schwerwiegenden depressiven Syndromen und der Exposition von exogenen Geschlechtshormonen durch die Einnahme oraler Kontrazeptiva nach entsprechender Adjustierung auf relevante konfundierende Variablen [3]. Ausgehend von einem aktuellen Warnhinweis der Arzneimittelbehörden über eine erhöhte Suizidalität bei Einnahme hormoneller Kontrazeptiva werden in diesem Artikel die juristischen Konsequenzen der Umsetzung von neuen, aus klinischen Studien gewonnenen Erkenntnissen in geänderte Inhalte von ärztlichen Aufklärungsgesprächen diskutiert. Physician’s obligations to inform about complications based on a recent warning from drug authorities

Grenzen der Aufklärung über die Anwendung hormoneller Verhütungsmethoden
Fazit für die Praxis
Einhaltung ethischer Richtlinien
Literatur
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