Abstract

Zusammenfassung Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) stellt an Verkäufe notleidender Kredite (Non-Performing Loans, NPL), die nach dem 30. 12. 2023 erfolgen, besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen. Galt anfangs noch eine Übergangsfrist, ist das KrZwMG nunmehr uneingeschränkt anzuwenden. Für die Praxis ergeben sich allerdings zahlreiche Auslegungsfragen in Bezug auf die Neuregelungen, insbesondere zu Anwendungsbereich und Pflichtenumfang. Besonders bei Restrukturierungsvorhaben müssen die neuen Vorgaben frühzeitig im Gesamtprozess mitgedacht werden, da sich im Rahmen etablierter Strategien (wie etwa bei Kreditkäufen zwecks Übernahme, sog. Loan to Own) durch das KrZwMG neue Herausforderungen stellen können. Auch für Banken stellt das Gesetz zahlreiche Anforderungen auf, die hinterfragen lassen, ob das KrZwMG tatsächlich erreichen kann, was es verspricht: den Abbau notleidender Kredite auf Finanzmärkten zu unterstützen.

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