Abstract

Bei jüngeren Patient:innen mit einer Karzinomerkrankung ist der Fertilitätserhalt vor einer gonadotoxischen Therapie für die spätere Lebensplanung äußerst relevant und hat Eingang in die entsprechenden Leitlinien gefunden. Alle Behandelnden aus dem Bereich Onkologie, Gynäkologie, Andrologie, Pädiatrie und Reproduktionsmedizin sollten über die verfügbaren Möglichkeiten aufklären und ein gemeinsames Netzwerk bilden, um den Betroffenen die bestmöglichen Chancen auf die spätere Erfüllung ihres Kinderwunsches zu ermöglichen. Zur Fertilitätsprotektion gibt es unterschiedliche Maßnahmen; sie reichen vom Einsatz von GnRH-Agonisten bis zur Kryokonservierung fertilisierter oder unfertilisierter Oozyten. Weitere Maßnahmen sind die Verlagerung der Ovarien aus dem kleinen Becken im Falle einer Radiatio, die Kryokonservierung von Ovargewebe mit späterer Retransplantation sowie die Kryokonservierung von Spermien und Hodengewebe. Die Kosten einiger fertilitätserhaltender Maßnahmen werden seit Juli 2021 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Beratung und Durchführung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen sind zu einem obligaten und festen Bestandteil der Therapieplanung bei onkologisch erkrankten Patient:innen geworden.

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