Die vergütungsfreien gesetzlichen Schranken für Urheberrechte an Bildern

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Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes (URG) erlauben gewisse Nutzungen von Werken ohne Einholung einer vertraglichen Lizenz und häufig auch vergütungsfrei. Dieser Beitrag soll ein Leitfaden sein für die Auslegung der häufigsten vergütungsfreien Schranken für Urheberrechte an Bildern. Er soll die Abgrenzung zwischen generell erlaubten Nutzungen (Lizenzfreiheit) und regulärer Lizenzbedürftigkeit (Lizenzpflicht) im Rahmen der individuellen oder kollektiven Verwertung erleichtern. Gesetzlich privilegiert werden, erstens, Tätigkeiten der Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes, zweitens, Nutzungen mit verfassungsrechtlichem Hintergrund zu den Kommunikationsfreiheiten und, drittens, kaum kontrollierbare Massennutzungen. Der Vollständigkeit halber werden die über die Verwertungsgesellschaften laufenden vergütungspflichtigen Nutzungen kurz genannt.

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