Das grosse Ganze im Auge behalten
Wie Rechtsanwältin Mirjam Teitler in ihrem Beitrag zum Urteil A-929/2024 des Bundesverwaltungsgerichts in medialex 03/25 stört sich der Autor daran, dass das Konzessionsgesuch von Roger Schawinski für Radio Alpin Grischa an der sogenannten 3:1-Regel gescheitert ist, wonach einer Praktikantenstelle drei Redaktionsstellen gegenüberstehen müssen. Er findet, dass Wesentlicheres den Ausschlag geben müsste, nämlich, ob das Konzessionsgesuch in der Region für eine freie politische Meinungs- und Willensbildung und kulturelle Entfaltung Gewähr bietet.
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