Abstract

Zusammenfassung Hintergrund: Elektronische Medien spielen in der medizinischen Ausbildung eine zunehmende Rolle. Es stellt sich die Frage, wie Computerlernprogramme im Vergleich zu innovativen didaktischen Konzepten im Präsenzunterricht abschneiden. Methoden: An der Untersuchung nahmen 26 Studierende teil. In einem speziellen Studienmodul „Dermatoonkologie” im Rahmen eines integrierten medizinischen Curriculums wurde ein Teil des Stoffs in Form von Team‐Learning als Präsenzveranstaltung vermittelt, der andere Teil dagegen als Internet‐basiertes Computer‐based‐Training. Die Ergebnisse der nachfolgenden Multiple‐Choice‐Prüfung wurden in dieser Hinsicht statistisch ausgewertet. Ergebnisse: Die Prüfungsergebnisse waren bei jenen Fragen, die sich auf Computer‐based Trainings‐Inhalte bezogen, mit 90,4 ± 12,5 % richtigen Antworten signifikant besser als bei jenen, die sich aus dem Stoff des Team‐Learning rekrutiert hatten (80,6 ± 13,1 %; p < 0,001). Die Ergebnisse beider Prüfungsteile zeigten innerhalb der Einzelpersonen eine starke Korrelation (r = 0,52, p < 0,01), jedoch keinen statistischen Zusammenhang mit den übrigen Prüfungsleistungen der Studierenden. Schlussfolgerungen: Unser Beispiel aus der dermatoonkologischen Ausbildung zeigt, dass – soweit angesichts der unterschiedlichen Lerninhalte beurteilbar – Computer‐based Training einem innovativen Format der Präsenzlehre hinsichtlich der Prüfungsergebnisse überlegen sein kann.

Full Text
Paper version not known

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call

Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.